Steuertipp: Eine vergünstigte Unterkunft fördert nicht die Gesundheit
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Rechtstipp: Eigentumswohnung - Auch wer gewinnt, muss anteilig zahlen
Gewinnt ein Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine Klage gegen einen Beschluss der WEG-Gemeinschaft, so muss er - trotz seines Sieges - im Rahmen der Jahresabrechnung als Teil der Gemeinschaft anteilig die Prozesskosten mittragen. Es ging um einen Fehler in der Jahresabrechnung. Der Eigentümer sah nicht ein, dass er sich an den Kosten beteiligen müsse, obwohl er das Verfahren gewonnen hatte, was ihm (wie auch allen Eigentümern) eine Rückzahlung brachte - musste er aber schließlich. Er befinde sich ein einer Doppelrolle: als Prozesspartei einerseits und Mitglied der WEG-Gemeinschaft andererseits. (AmG Pfaffenhofen, 2 C 567/22)