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Rechtstipp: Eigentumswohnung - Auch bei Immobilien ist ein fiktiver Schadenersatz möglich
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Käufer einer Altbauwohnung einen "fiktiven Schadenersatz" gegenüber dem Verkäufer geltend machen kann, wenn nachträglich Gebrauchsmängel aufgetaucht sind und der vorherige Eigentümer die Frist zur Beseitigung der Mängel verstreichen lässt. Das bedeutet, dass der neue Eigentümer die Schadenersatzzahlung auch dann erhalten muss, wenn er die Mängel nicht beseitigt oder beseitigen lässt. (Hier ging es um eine gebrauchte Eigentumswohnung, in der Feuchtigkeitsschäden auftraten, für die der Voreigentümer aufzukommen hatte.) (BGH, V ZR 33/19)