Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Rechtstipp: Ehegatten-Arbeitsverhältnis ...

Rechtstipp: Ehegatten-Arbeitsverhältnis - Wenn "offenes" Gehalt nachträglich gefordert wird...

03.11.2023

Solange eine Ehe besteht, ist die Verjährung gehemmt. Das gelte auch für ein so genanntes Ehegatten-Arbeitsverhältnis. Ist die Ehefrau als Arbeitgeberin nicht mehr zahlungsfähig, so dass der Ehemann sein Gehalt nicht bekommt, und fordert er es später nach, so kann die Frau nicht "die Einrede der Verjährung" erheben (auch wenn die "Nichtzahlungen" länger als 3 Jahre zurückliegen, wenn die Ehe (noch) nicht geschieden ist. (LAG Hamm, 9 Sa 738/22)

Mit Freunden teilen