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Steuertipp: Energiepreis - Die Pauschale darf beim Finanzgericht eingeklagt werden
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Steuertipp: Gewerbesteuer zählt nicht als Betriebsausgabe
Rechtstipp: Ehegatten-Arbeitsverhältnis - Wenn "offenes" Gehalt nachträglich gefordert wird...
Solange eine Ehe besteht, ist die Verjährung gehemmt. Das gelte auch für ein so genanntes Ehegatten-Arbeitsverhältnis. Ist die Ehefrau als Arbeitgeberin nicht mehr zahlungsfähig, so dass der Ehemann sein Gehalt nicht bekommt, und fordert er es später nach, so kann die Frau nicht "die Einrede der Verjährung" erheben (auch wenn die "Nichtzahlungen" länger als 3 Jahre zurückliegen, wenn die Ehe (noch) nicht geschieden ist. (LAG Hamm, 9 Sa 738/22)