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Rechtstipp: Digitale Mini-Supermärkte müssen sonn- und feiertags schließen

16.02.2024

Digitale Mini-Supermärkte dürfen an Sonn- und Feiertagen nicht geöffnet sein. Die rund um die Uhr und jeden Tag geöffneten Verkaufsstellen müssen künftig an Sonn- und Feiertagen geschlossen werden. Nach dem (hier: hessischem) Ladenöffnungsgesetz müsse der geschäftliche Verkehr mit Kunden ruhen, da es für das Anbieten der Waren keinen Unterschied mache, ob der Kunde sie aus einem Automaten oder von einem Verkaufstisch an sich nehme. (Kunden gelangen nach einer digitalen Kontrolle in den Mini-Supermarkt und zahlen dort auch digital.) Zwar werde der Arbeitsschutz mit dem System eingehalten; nicht aber das Ziel, Sonn- und Feiertage als Tage der Ruhe zu schützen. (Hessischer VwGH, 8 B 77/22)

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