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Rechtstipp: Die Entziehung der Kinder darf nicht als Bestrafung eingesetzt werden

04.03.2025

Verlieren die getrennt lebenden Eltern von drei Kindern (im Alter von 7, 10 und 12 Jahren) nach immer wieder eskalierenden Konflikten das Sorgerecht für die drei Kinder, so kann das »unverhältnismäßig« sein, wenn die Maßnahme des Jugendamtes in erster Linie dazu diente, »die Eltern zu bestrafen«. Derartige behördliche Maßnahmen zum Schutz von Kindern müssen sich streng am Kindeswohl orientieren. Auch wenn eine gewisse »Gefährdung« der Kinder durch den Umgangsstreit der Eltern vorlag, bedeute andererseits ein Umzug für die Kinder »eine komplette Entwurzelung« und berge damit »schwerwiegende Entwicklungsrisiken«. (OLG Frankfurt am Main, 1 UF 186/24) - vom 29.01.2025

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