Steuertipp: Auch mit 60 kann eine Betriebsrente steuerlich wirksam starten
Steuertipp: Steuerberaterrecht - Ein «Adviseur» muss die konkrete Tätigkeit belegen
Rechtstipp: Die anstehende Pflege naher Angehöriger rechtfertigt eine Eigenbedarfs-Kündigung
Beabsichtigt eine Frau, die eine vermietete Immobilie von ihrer Großtante und ihrem Großonkel (gegen eine monatliche Leibrente in Höhe von 800 €) übertragen bekommen hat, in diese Wohnung einzuziehen, damit sie sich um die - über 80 Jahre alten - "Übergeber" kümmern kann (die im selben Haus wohnen), so darf sie den Mietvertrag mit den Mietern wegen Eigendarfs kündigen. Die Frau verpflichtete sich im Rahmen der Wohnungsüberlassung dazu, die betagten Verwandten bei Einkäufen, Besorgungen sowie bei Arztbesuchen zu unterstützen. Die Mieter können nicht argumentieren, dass die Großnichte das auch von ihrem bisherigen Wohnort aus leisten könne, der nur knappe drei Kilometer entfernt liege. Der Eigenbedarf sei gerechtfertigt. Es sei der Verwandten nicht zuzumuten, in einer kleineren, teuren und entfernt liegenden Wohnung zu bleiben, wenn sie die Möglichkeit hat, in dasselbe Haus zu ziehen, in dem die zu Pflegenden leben und dort "kostenlos" zu wohnen. (AmG München, 453 C 3432/21)