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Rechtstipp: Eigentumswohnung - Was für den Eigentümer gilt, gilt auch für den Mieter
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Steuertipp: "Gefühltes Familienheim" ist rechtlich nicht selbstgenutzt
Rechtstipp: Der Vertrag mit einer Kita ist nicht so einfach zu lösen
Auch wenn ein Kindergartenkind wiederholt auffällig aggressiv ist, darf es nicht so einfach vom Besuch der Kindertagesstätte ausgeschlossen werden. Eine zivilrechtliche Kündigung des Betreuungsvertrages, den die Einrichtung mit den Eltern geschlossen hat, reicht nicht aus, um das Kind von der Kita fernzuhalten. Dazu bedürfe es eines Verwaltungsakts. Es sei dabei unerheblich, ob der Ausschluss in der Sache rechtens gewesen ist. Weil die Kita eine öffentliche Einrichtung sei, könne dieses öffentlich-rechtliche Nutzungsverhältnis auch nur mit einem Verwaltungsakt beendet werden. (VwG Koblenz, 3 L 297/25) - vom 03.04.2025