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Rechtstipp: Der Vermieter muss sich um ausrastende Mieterin kümmern

22.10.2025

Hat einWohnungseigentümer seine Wohnung an seine Mutter vermietet und verursacht dieseregelmäßig erhebliche Ruhestörungen, indem sie im Treppenhaus schreit undtrampelt und lautstark an der Tür der Nachbarin - eine gesundheitlichangeschlagene Seniorin - klopft (was darin gipfelte, dass die Mieterin dieSeniorin im Treppenhaus attackierte und ihr mit der Faust auf den Rückenschlug), so muss der Eigentümer auf seine Mieterin einwirken. Er ist dazu als»mittelbarer Störer« verpflichtet. Allerdings muss er nicht den Mietervertragkündigen. Wie er das Ziel erreicht, die Mieterin zu besänftigen, stehe ihm frei- sei es durch Abmahnung, Kündigung oder durch eine strafbewehrteUnterlassungserklärung. (AmG Hamburg-St Georg, 980 C 21/24) – vom 17.01.2025

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