Rechtstipp: Der Vermieter muss erklären, warum der Eigenbedarf weggefallen sein soll
Hat ein Vermieterdem Mieter wegen Eigenbedarfs den Mietvertrag gekündigt und setzt er die zuGrunde gelegte Absicht, selbst in die Wohnung einzuziehen, nach dem Auszug desMieters nicht um, so muss er schlüssig darlegen, aus welchen Gründen derangeführte Eigenbedarf nachträglich entfallen ist. Es genügt dazu nicht, wenner auf Verzögerungen durch erforderliche Umbaumaßnahmen und die sichanschließende Corona-Pandemie verweist. Vielmehr muss er darlegen, welchekonkreten Planungen und tatsächlichen Vorbereitungen es zur Umsetzung desbehaupteten Eigenbedarfs gab. Ansonsten kann der Mieter nicht prüfen, weshalbund wie genau sich die Pläne überhaupt geändert haben. (LG Berlin II, 64 S281/22) - vom 04.09.2024