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Rechtstipp: Der Arbeitgeber darf das Betriebsrats-Laptop nicht "festnageln"
Ist arbeitsgerichtlich entschieden, dass ein Arbeitgeber seinem Betriebsrat einen Laptop zur Verfügung zu stellen hat, so darf der Arbeitgeber nicht verlangen, dass ihm eine feste Stelle im Betriebsratsbüro genannt wird, an der er den mobilen Computer fest montieren kann. Eine Befestigung würde der "definitionsgemäßen Verwendungsmöglichkeit" entgegenstehen. Gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass der Betriebsrat nicht sorgsam auch mit einem transportablen Computer umgehen werde, so darf der nicht "festgenagelt" werden. (ArG Köln, 14 BV 208/20)