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Steuertipp: Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale 2026 bekanntgegeben
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Steuertipp: Terminvorschau - Veröffentlichung der Urteile zur Grundsteuer »Bundesmodell«
Rechtstipp: Das Einkommen des Ehegatten zählt bei der Grundrente, das des nichtehelichen Partners nicht
Dass bei derGrundrente das Einkommen des Ehegatten angerechnet wird, verstößt nicht gegendas Grundgesetz. Das gelte auch dann, wenn es dadurch zu einerUngleichbehandlung gegenüber einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommt. DieUngleichbehandlung sei gerechtfertigt, weil Eheleute einer »gesteigertenbürgerlich-rechtlichen Unterhaltspflicht« unterlägen. Dagegen schuldeten diePartner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft einander keinen gesetzlichenUnterhalt. (BSG, B 5 R 9/24 R) - vom 27.11.2025