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Rechtstipp: Das Einkommen des Ehegatten zählt bei der Grundrente, das des nichtehelichen Partners nicht

15.01.2026

Dass bei derGrundrente das Einkommen des Ehegatten angerechnet wird, verstößt nicht gegendas Grundgesetz. Das gelte auch dann, wenn es dadurch zu einerUngleichbehandlung gegenüber einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommt. DieUngleichbehandlung sei gerechtfertigt, weil Eheleute einer »gesteigertenbürgerlich-rechtlichen Unterhaltspflicht« unterlägen. Dagegen schuldeten diePartner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft einander keinen gesetzlichenUnterhalt. (BSG, B 5 R 9/24 R) - vom 27.11.2025

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