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Rechtstipp: Darlehensvertrag - Auch mit den Ex-Schwiegereltern geht es "rechtsverbindlich" zu
Hat ein Mann von seinen Schwiegereltern ein Darlehen in Höhe von rund 250.000 Euro erhalten, damit er ein geerbtes Wohnhaus erhalten konnte, und zahlt er das Darlehen ab, so muss er die Restschuld (die hier nach einigen Jahren noch 190.000 € ausmachte) auch dann weiter abtragen, wenn seine Ehe scheitert. Er kann nicht argumentieren, er könne nicht weiter abbezahlen, weil er seiner Exfrau (also der Tochter der Darlehensgeber) hohen Unterhalt zahlen müsse. Der »Rechtsbindungswille« des Darlehens entfalle nicht einfach, nur weil es sich um eine familiäre Unterstützung gehandelt hatte. Das Darlehen sei nicht als eine Art »Hilfe im engen Familienkreis« zu sehen. Allein die Tatsache, dass der Mann zu seiner Zeit als Schwiegersohn die Rückzahlungen über Jahre hinweg geleistet hatte, zeige, dass das Geld keine »Schenkung« war. (LG Frankfurt am Main, 2-23 O 701/23) - vom 28.11.2024