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Rechtstipp: Bußgeld - Drohnen müssen registriert werden und Abstand halten
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Steuertipp: Um Schadenersatz durchzusetzen, muss eine Steuerakte nicht geöffnet werden
Rechtstipp: Bußgeld - Drohnen müssen registriert werden und Abstand halten
Kauft sich ein Mann eine Drohne und lässt er sie fliegen, ohne dass er sie zuvor registrieren lässt, so muss er dafür ein Bußgeld zahlen. Das gelte umso mehr, wenn er sie (mit einer Kamera ausgestattet) über einem Fluss, über einer Bahnstrecke und in der Nähe von Menschen fliegen lässt. Sein Argument, er habe nichts von den Vorschriften zur Registrierung und zu den einzuhaltenden Abständen gewusst, zog nicht. Er hat in fahrlässiger Weise gegen das Luftverkehrsgesetz verstoßen und muss dafür ein Bußgeld in Höhe von 1.250 Euro zahlen. (AmG Schwerin, 35 OWi 6/23) – vom 05.04.2023