Steuertipp: Liegt kein grobes Verschulden vor, darf nachträglich korrigiert werden
Rechtstipp: Kündigung - Den Job besser nicht leichtsinnig hinschmeißen
Rechtstipp: Bürgergeld - Das Jobcenter muss die vollen Mietkosten anerkennen
Eine Frau, die Bürgergeld bezieht und für die das Jobcenter den nach dem Mietspiegel für einfache Wohnanlagen geltenden Satz für Unterkunft bezahlt (hier waren das 480 €), kann durchsetzen, dass sie mehr Geld für die Miete erhält. Das gelte jedenfalls dann, wenn ihre Suche nach einer günstigeren Wohnung (hier auf dem Berliner Mietmarkt) aussichtslos ist. Die Frau kann die volle Kostenübernahme verlangen (das waren hier 160 € mehr als im Mietspiegel ausgewiesen sind). Zwar dürfen sich die Ämter an den Mietpreisen im sozialen Wohnungsbau orientieren. Es müsse aber berücksichtigt werden, ob Wohnungen zu solchen Preisen überhaupt zur Verfügung stehen. (LSG Berlin-Brandenburg, L 32 AS 1888/17)