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Rechtstipp: Betriebsrente - Gibt es einen Tarifvertrag, so gilt der auch

25.04.2025

Grundsätzlich müssen Arbeitgeber (seit dem Jahr 2018) einen Zuschuss leisten, wenn Mitarbeiter durch Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Wird das jedoch durch einen Tarifvertrag ausgeschlossen, so muss ein Zuschuss nicht gezahlt werden – auch, wenn der Tarifvertrag aus der Zeit vor 2018 stammt. Die Regelung zur Entgeltumwandlung sei »tarifdispositiv«. Im konkreten Fall ging es um einen Sachbearbeiter in einem Kreisamt, für den ein Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung (aus dem Jahr 2013) gilt, und der dennoch den Zuschuss aus den im Jahr 2018 beschlossene Betriebrentenstärkungsgesetz forderte - ohne Erfolg. Haben Tarifvertragsparteien eine eigenständige Regelung geschaffen, so reiche das aus, um den gesetzgeberischen Zweck zu erfüllen. (BAG, 3 AZR 53/24) - vom 11. März 2025

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