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Rechtstipp: Nachbarrecht - Auch auf dem Land dürfen Ziegen nicht übel stinken
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Steuertipp: Grundsteuer - Wer eine heruntergekommene Tennisanlage kauft, ist selbst schuld
Rechtstipp: Betriebskosten - In einem Brennpunkt-Wohngebiet zahlt der Mieter die Wache zur Hälfte
Liegt ein Mietshaus in einem Hotspot der linksradikalen Szene, wo es immer wieder zu Vandalismus an Fahrzeugen und Häusern kommt, so kann der Vermieter die Kosten für einen von ihm beauftragten Wachdienst auf die Mieter umlegen. Denn auch die Mieter müssen ein "elementares Eigeninteresse" daran haben, Übergriffe der Gewaltszene zu verhindern oder einzuschränken. 50 Prozent des Aufwands dürfen im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieter abgewälzt werden. (AmG Berlin-Tempelhof, 8 C 85/21)