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Rechtstipp: Bekifft auf dem E-Scooter kann den "Lappen" kosten
Fährt ein Mann unter Cannabiseinfluss mit einem E-Scooter, so kann er unter Umständen auch seinen Führerschein für das Auto verlieren. Das gelte jedenfalls dann, wenn er gegenüber den Beamten angibt, jeden Tag Cannabis zu konsumieren – auch wenn er diese Aussage später als „unwahr“ darstellte. Legt er das von der Fahrerlaubnisbehörde geforderte medizinisch-psychologische Gutachten nicht innerhalb der vorgegebenen Frist vor, so ist ihm der Führerschein zu entziehen. Er habe sich als „ungeeignet“ erwiesen. Denn nur die „MPU“ könne klären, ob es sich bei der Nutzung eines Fahrzeugs unter Cannabiseinfluss um einen einmaligen Vorgang gehandelt habe. (Hier kam „erschwerend“ für den Mann hinzu, dass er in Schlangenlinien gefahren ist und somit den Verkehr gefährdet hatte, was die Polizeikontrolle ja auch erst ausgelöst hatte.) (VwG Berlin, 11 L 184/23)