Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Rechtstipp: Bei Roulette-Reisen dürfen I...

Rechtstipp: Bei Roulette-Reisen dürfen Infos sehr spät kommen

11.03.2025

Kauft ein Mann bei einem Reiseveranstalter eine so genannte Roulette-Reise, die ihn für 15 Tage pauschal auf eine 5 Sterne-Tour nach Lykien (in Griechenland) bringt sowie im Rahmen einer Verlängerungswoche an die Türkische Riviera bringt, so darf der Kunde nicht mit der Begleichung der kompletten Zahlung warten, bis ihm genaue Informationen zu Zeiten und Hotels vorliegen. Hat er von den insgesamt verlangten 580 Euro lediglich knapp 140 Euro angezahlt, und weiß er nur, an welchem Tag er von welchen Flughafen aus startet, so reicht das für eine solche »Glücksreise« aus. Ist ihm bekannt, dass diese Informationen mit den Reiseunterlagen »8 bis 10 Tage« vor Abflug kommen, so darf der Veranstalter den Reisevertrag 11 Tage vor geplantem Beginn kündigen und eine Stornorechnung schicken. Bei solchen sehr günstigen Reisen und aufgrund der schon fixierten Eckdaten seien die späten Informationen hinzunehmen und noch »rechtzeitig«. Bei derartigen Fortuna-, Joker-, Glücks- oder Roulettereise sei es üblich, dass für wenig Geld nur das Reiseziel bekannt sei. (AmG München, 191 C 12742/24) - vom 21.03.2024

Mit Freunden teilen