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Rechtstipp: Bei einer psychogenen Blindheit gibt es kein Blindengeld

21.04.2026

Leidet eine Frau aneiner psychogenen Blindheit, die organisch nicht begründbar ist, so kann siekein Blindengeld beziehen. Besteht laut Gutachten nach einer objektiven Messungfür das eine Auge eine normale Sehschärfe von 0,8 und für das andere Auge einenoch sehr gute Schärfe von 0,6, so besteht kein Anspruch auf Blindengeld. Einesolche psychogene Blindheit wird nicht vom Blindengeldrecht erfasst. UmBlindengeld beziehen zu können, müsse entweder eine die Sehfähigkeitbetreffende Hirnschädigung oder eine organische Störung des Sehapparatesvorliegen. Beides lag hier nicht vor. (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, 12A 1170/23) - vom 27.02.2026

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