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Rechtstipp: Beamtenrecht - Ein Wespenstich kann ein Dienstunfall sein
Wird ein Lehrer bei einem Arbeitstreffen am vorletzten Tag der Sommerferien von einer Wespe gestochen und stirbt der allergische Mann an einem anaphylaktischen Schock, so ist erfüllt der Wespenstich die Voraussetzungen eines Dienstunfalls. Das gelte auch dann, wenn er sein Notfallmedikament vergessen hatte. Das sei lediglich eine "rechtlich irrelevante Nachlässigkeit" gewesen. Der Unfall habe sich während der Dienstzeit auf einem dienstlichen Arbeitstreffen ereignet. Auch sei die Allergie - anders als zum Beispiel die mechanische Abnutzung einer vorgeschädigten Achillessehne, die jederzeit auch außerhalb des Dienstes reißen kann - keine Vorschädigung. Die Witwe des Lehrers kann eine erhöhte Unfall-Hinterbliebenenversorgung erhalten. (VwG Berlin, 7 K 394/23) - vom 20.08.2024