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Rechtstipp: Beamte könne zehn Tage Urlaub für die Geburt ihres Kindes erhalten

17.11.2025

Bundesbeamten stehtdirekt aus EU-Recht ein Anspruch vergüteten Vaterschaftsurlaub anlässlich derGeburt zu - und zwar zehn Tage. Gibt es eine EU-Richtlinie »zur Vereinbarkeitvon Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige«, so kann sich auchein deutscher Beamter darauf berufen. Denn die Bundesrepublik ist nicht ihrerVerpflichtung nachgekommen, diese »Vereinbarkeitsrichtlinie« in Deutschlandumzusetzen. Genügen die bereits bestehenden Regelungen zu Elternzeit undElterngeld den Vorgaben nicht, so kann der Beamte verlangen, dass ihmVaterschaftsurlaub rückwirkend gewährt und seinem Urlaubskonto gutgeschriebenwird. (VwG Köln, 15 K 1556/24) – vom 11.09.2025

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