Steuertipp: Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht geplant
Steuertipp: DStV-Hinweise zu überarbeiteten BMF-Dokumentationspflichten bei Kryptowährungen
Rechtstipp: Bankrecht/Verbraucherrecht - "Phishing" sollte man inzwischen kennen
Erhält ein Bankkunde (hier handelte es sich um einen Rechtsanwalt und Steuerberater) auf sein Mobiltelefon eine SMS mit dem Hinweis, dass sein Bankkonto nur noch eingeschränkt nutzbar sei und er sich deshalb zeitnah in einem neuen Verfahren anmelden solle, so bleibt er auf einem Schaden sitzen, wenn er auf den mitgeschickten Link in der SMS reagieren, seine Daten eingibt und sich später herausstellt, dass er Opfer Krimineller wurde, die sein Konto leerräumen. Er hat grob fahrlässig seine Pflichten verletzt. Allein auf eine solche SMS zu regieren (hier gab es wohl später auch noch einen Anruf von einem angeblichen Mitarbeiter der Bank), sei grob fahrlässig. Der Kunde hätte erkennen müssen, dass es sich um einen Betrugsversuch handelt, denn das Phänomen »Phishing« wird bereits seit vielen Jahren breit in der Öffentlichkeit diskutiert. (OLG Frankfurt am Main, 3 U 3/23)