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Rechtstipp: Bankrecht - Gut verschlüsselte PIN darf zusammen mit der EC-Karte aufbewahrt werden

28.09.2023

Ist einem Mann in Italien der Geldbeutel gestohlen worden, in dem sich unter anderem seine EC-Karte und ein Zettel mit Telefonnummern befanden, auf dem auch die PIN für die EC-Karte in verschlüsselter Form stand, so ist dem Mann weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorzuhalten, wenn die Diebe Geld vom Konto abheben, bevor er den Diebstahl bemerkt und die Karte sperren lässt. Hatte er die PIN in zwei Schritten in Primzahlen zerlegt (so dass aus "4438", was nicht notiert war, die Zahlenfolge "27317" geworden ist), so sei das "hinreichend sicher". Die komplexe, individuelle Verschlüsselung verstoße nicht gegen Sorgfaltspflichten. Die Bank muss ihm den Schaden ersetzen (hier ging es um rund 1.000 €). (LG München, 13 T 817/22)

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