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Rechtstipp: BAföG - Studierender Rentner hat keinen Anspruch
Ein Mann, der fast 70 Jahre alt ist und sich dazu entschließt, das Abitur zu machen, kann - gelingt das - nicht erfolgreich auf die Bewilligung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz klagen. Hier hatte der Mann für die ersten beiden Semester BAföG beantragt, was abgelehnt wurde. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Ablehnung. „Die Altersgrenze für eine Ausbildungsförderung liegt grundsätzlich bei 30 Jahren und für Masterstudiengänge bei 35 Jahren. Das Gesetz sieht zwar eine Ausnahme für Studierende vor, die die Hochschulzugangsberechtigung auf dem zweiten Bildungsweg und damit später erworben haben. Mit Erreichen des Rentenalters entfällt aber die Förderung, da normalerweise keine Berufstätigkeit in einem neuen Feld mehr aufgenommen wird." (BVwG, 5 C 8/20)