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Rechtstipp: BAföG - Das Sterbegeld von Beamten ist kein Einkommen "in dem Sinne"
Stirbt ein Beamter, so erhalten die Hinterbliebenen Sterbegeld. Ist der Sohn eines gestorbenen Beamten an einer Universität eingeschrieben und berechtigt, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zu beziehen (BAföG), so ist das Sterbegeld, das seine Mutter als Witwe erhält, nicht als Einkommen anzurechnen. Denn das Sterbegeld diene im Wesentlichen einem anderen Zweck als der Deckung des Lebensunterhalts oder der Ausbildungskosten. Das gelte auch dann, wenn das Sterbegeld auch den Zweck habe, nach dem Tod eines nahen Angehörigen „die Anpassung an die neuen Lebens- und Einkommensverhältnisse zu erleichtern“, womit auch durchaus „Elemente des Lebensunterhalts“ gemeint seien. Aber bei einer Anrechnung des Sterbegeldes würde hier der Anpassungszweck verfehlt. (VwG Göttingen, 2 A 336/19)