Steuertipp: Grunderwerbsteuer - Spätere Sonderwünsche bringen separaten Bescheid
Steuertipp: Auch in einer Gemeinschaftspraxis können alle "frei" sein
Rechtstipp: Autounfall - Rückwärts fahren ist immer "gefährlich"
Fährt ein Autofahrer rückwärts von seinem Grundstück auf eine Einbahnstraße, um diese in zugelassener Fahrtrichtung zu befahren, fährt zeitglich eine andere Autofahrerin rückwärts auf der Einbahnstraße, um eine gerade freiwerdende Parklücke zu erreichen, so trifft die Frau den überwiegenden Teil der Schuld an einem Zusammenstoß der beiden. Hier hatte die Kfz-Haftpflichtversicherung der Autofahrerin nur 40 Prozent des Schadens am Fahrzeug des Mannes erstattet. Weil eine Einbahnstraße aber grundsätzlich nur dann rückwärts befahren werden darf, wenn das Rückwärtsfahren dem unmittelbaren Rückwärtseinparken oder dem Ausfahren aus einem Grundstück auf die Einbahnstraße dient, ist der Frau die größte Schuld »zuzuschreiben«. Die Vorinstanz muss eine endgültige Schadensverteilungsquote ermitteln. (BGH, VI ZR 287/22) - vom 10.10.2023