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Rechtstipp: Autounfall - Kann der Unfallhergang nicht "nachgestellt" werden, wird der Schaden geteilt
Hält ein Autofahrer an einer Tankstellenausfahrt, um den fließenden Verkehr auf der Vorfahrtstraße passieren zu lassen, so teilen sich dieser und der hinter ihm wartende Autofahrer einen Schaden, der dadurch entstanden ist, dass die beiden Autos kollidieren. Das gelte jedenfalls dann, wenn nicht mehr festgestellt werden kann, ob der Vordermann rückwärts gefahren oder der Hintermann vorwärts aufgefahren ist. Sind beide Autofahrer in den Vernehmungen glaubwürdig und beide Unfallkonstellationen gutachterlich möglich, so wird der Schaden hälftig geteilt. (AmG München, 336 C 6248/22)