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Rechtstipp: Autounfall - Auch verbotswidrig radelnder Fahrradfahrer ist (teil-)geschützt
Wird ein (hier: 18-jähriger) Radfahrer schwer verletzt, als er - verbotenerweise - auf einem Gehweg fahrend eine Straße (mit mehr als 20 km/h) überquerte, und von einem rechts abbiegenden Auto erfasst wurde, so kann er trotz seines Fehlverhaltens eine Teilzahlung an Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangen. (Hier wurden ihm »nur« 75 % Schuld zugesprochen.) Das gelte jedenfalls dann, wenn der Unfall für den Autofahrer »nicht unvermeidbar war«. Der Autofahrer habe seine Pflicht zur Sorgfalt im Straßenverkehr verletzt, weil der Radweg gut einsehbar war - auch wenn der Radler verbotswidrig den Gehweg genutzt hat. (Der Radler bekam etwas mehr als 7.800 € zugesprochen.) (Schleswig-Holsteinisches OLG, 7 U 90/23) - vom 19.11.2024