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Rechtstipp: Autofahrer müssen stets auf mobile Haltverbotsschilder achten
Autofahrer müssen beim Parken ausdrücklich darauf achten, ob gegebenenfalls mobile Park- oder Halteverbot-Schilder aufgestellt worden sind. Das gilt grundsätzlich auch bei Dunkelheit oder für schlecht einsehbare Abschnitte. Auch muss ein kleiner Fußweg hingenommen werden, wenn die Schilder nicht vom Fahrzeug aus zu sehen sind. Denn auch wer angibt, die Schilder nicht gesehen zu haben, der muss die Abschleppkosten zahlen. Hier ging es um rund 150 Euro, die ein Autofahrer für das Abschleppen seines Fahrzeugs zu bezahlen hatte, das er abends im Dunkeln am Straßenrand am Rande einer Baustelle abgestellt hatte. Seine Argumente, er hätte die Schilder nicht sehen können, weil sie schräg aufgestellt waren und er den Bürgersteig wegen anderer hoher Fahrzeuge nicht überblicken konnte, zogen nicht. Denn durch das Parken im Bereich der Baustelle sei eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gegeben gewesen. (VwG Düsseldorf, 14 K 222/23) – vom 30.08.2024