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Rechtstipp: Aufsichtspflicht - Auch ein zweieinhalbjähriges Kind kann ein Auto starten
Lässt eine Frau nach Abschluss einer Familienfeier ihren zweieinhalbjährigen Sohn kurz allein und nicht angeschnallt im Auto im Kindersitz auf dem Beifahrersitz, und legt sie den Autoschlüssel auf das Armaturenbrett, so muss sie grundsätzlich dafür einstehen, wenn der Sohn den Wagen startet, der einen Satz nach vorne macht und die Großmutter, die auf einer Bank vor dem Auto sitzt, erheblich an beiden Knien verletzt wird. Die Frau hat ihre Aufsichtspflicht verletzt, auch wenn sie lediglich "ein bis zwei Minuten" ins Haus gegangen ist. Sie hätte entweder den Schlüssel mitnehmen, das Kind anschnallen oder eine Aufsichtsperson stellen müssen. Die gesetzliche Krankenkasse der Oma kann die Frau für die Behandlungskosten im Krankenhaus in Anspruch nehmen (in welcher Höhe sie zu Schadenersatz verpflichtet werden kann, wird noch entschieden). (OLG Oldenburg, 14 U 212/22)