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Rechtstipp: Auf privater Wanderung ist jeder auf eigene Verantwortung unterwegs
Hat sich eine Frau mit einem Bekannten zu einer Bergtour verabredet, wobei die Frau als „nicht sehr erfahrene Gelegenheitswanderin“ galt, und der Mann als Wanderer, Bergsteiger und Skitourengeher mit Erfahrung (wenn auch ohne qualifizierte Ausbildung), so ist dennoch jeder für sich selbst verantwortlich. Kommt das Duo unterhalb des Gipfels an, will die Frau diesen dann doch nicht besteigen, einigen sie sich auf eine alternative Route ins Tal, wobei die Frau bei Einbruch der Dunkelheit an einer Felswand die Angst packte, nicht weitergehen konnte und letztlich von einem Helikopter der Bergrettung gerettet werden musste, so kann sie von dem Wanderpartner nicht verlangen, dass er die Kosten für die Heli-Rettung zu tragen habe. Bei Bergwanderungen „wie auch sonst im Leben“ sei zunächst „von der Eigenverantwortung des Einzelnen“ auszugehen. Die Frau konnte den Begleiter nicht für den Zwischenfall haftbar machen. Eine „rein private gemeinsame Freizeitveranstaltung“ unter Freunden ziehe keine vertragliche Haftung nach sich. (LG München I, 27 O 3674/23)