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Rechtstipp: Auf die Malediven geht es nur mit erstmalig ausgestelltem Kinderreisepass

25.10.2024

Hat eine Frau für sich und ihre zwei minderjährigen Kinder eine Pauschalreise auf die Malediven gebucht und wird dem siebenjährigen Sohn beim Check-In der Flug verweigert, weil die Mama für ihn einen "verlängerten" Kinderreisepass vorlegt, obwohl die Malediven nur erstmalig ausgestellte Kinderreisepässe akzeptieren, so kann die Frau keinen Schadenersatz gegen den Reiseveranstalter durchsetzen. Der Veranstalter hatte auf die zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Einreisebestimmungen aufmerksam gemacht, aber nicht über die Änderung bei den Kinderreisepässen informiert, die nach der Buchung stattfand (hier lagen zwischen Buchung und Abflug 9 Monate). Dennoch musste der Veranstalter die geforderten Gelder (hier unter anderem für eine Neubuchung für den Folgetag und für die Beschaffung des Reisepasses für den Sohn) nicht bezahlen. Die Frau hätte sich über die aktuell geltenden Regeln informieren müssen. (AmG München, 223 C 19445/23) - vom 27.07.2024

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