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Rechtstipp: Auch ohne Aussicht auf Besserung gibt es den Schwerbehindertenausweis nur befristet
Auch wenn nicht zu erwarten ist, dass sich der Gesundheitszustand eines zu 100 Prozent schwerbehinderten gehörlosen Mannes noch mal verbessern wird, so hat er keinen Anspruch darauf, einen unbefristet geltenden Schwerbehindertenausweis zu erhalten. Die Regelungen im Sozialgesetzbuch seien eindeutig, so das Thüringer Landessozialgericht. Eine Befristung auf fünf Jahre sei rechtmäßig. Das Gesetz begründe einen Anspruch auf einen unbefristeten Ausweis nicht. (Ausnahmen gibt es nur in sehr seltenen Sonderfällen. Außerdem ist der Aufwand für die Beantragung eines neuen Ausweises in der Regel „gering“.) (LSG Thüringen, L 5 SB 1259/19)