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Rechtstipp: Auch in einem "Wochenendhausgebiet" darf nicht überall gebaut werden
Gilt für ein "Wochenendhausgebiet" ein Bebauungsplan, der die Bebaubarkeit von einzelnen Flächen beschränkt, so kann eine Grundstücksbesitzerin keinen Bauvorbescheid erhalten, wenn ihr Grundstück in einem solchen "Fenster" liegt, das nicht mit einem Haus bebaut werden darf. Das gelte auch dann, wenn es in dem Gebiet Grundstückseigentümer gibt, die entgegen der Festsetzung gebaut haben. "Der Geltungsanspruch einer Norm (...) gehe nicht bereits dadurch unter, dass sich ein großer Teil der Betroffenen nicht an die Regelungen halte". Soll durch die Reglementierung eine verdichtete Bebauung verhindert und der Erhalt von Waldflächen gesichert werden, so sei das nicht zu beanstanden. (VwG Mainz, 3 K 746/23) - vom 25.09.2024