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Rechtstipp: Auch für ein "ausländisches" Auto kann es einen Parkausweis geben

03.01.2025

Benutzt eine Studentin das Auto ihres Vaters, das in Tschechien zugelassenes ist, so darf ihr die Stadt, in der sie wohnt, nicht mit der Begründung einen Bewohnerparkausweis verweigern, ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug würde "nur vorübergehend am Verkehr in Deutschland teilnehmen". Handelt es sich bei der Studentin "zweifelsohne um eine Anwohnerin, die das Fahrzeug nachweislich dauerhaft nutzt", so ist sie auch berechtigt, einen Bewohnerparkauseis zu erhalten, wenn alle andere Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Bewohnerparkgebiet diene dem Anwohnerinteresse, "in innerstädtischen Wohnstraßen eine Abstellmöglichkeit für ein (...) Kraftfahrzeug zu finden." (VwG Gießen, 6 K 2830/24) - vom 13.11.2024

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