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Rechtstipp: Arbeitszeugnis - Was zunächst "drin" war, darf später nicht wieder rausgenommen werden

26.04.2023

Stand eine Dankes-, Gruß- und Wunschformel am Ende eines Arbeitszeugnisses, so darf diese Formel bei einer nachträglichen Änderung des Zeugnisses nicht gestrichen werden. Bittet eine scheidende Angestellte ihren Arbeitgeber, ihr eine bessere Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens zu bescheinigen (und kommt der Arbeitgeber diesem Wunsch nach), so darf er nicht die zuvor noch vorhandene Dankesformel am Schluss streichen. Ein Arbeitgeber könne nicht ohne weiteres ein Arbeitszeugnis an den Stellen ändern, die nicht bemängelt worden waren. Vielmehr sei er an den ursprünglichen Inhalt gebunden. Eine Ausnahme könne nur dann gelten, wenn nachträglich Umstände bekannt werden, die eine andere Beurteilung rechtfertigen. (LAG Niedersachsen, 10 Sa 1217/21)

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