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Steuertipp: Hofübergaben in der Land- und Forstwirtschaft - Neuregelung der Abfindung geplant
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Steuertipp: Kindergeld: Bei unklarer Zuständigkeit darf das Geld nicht abgezweigt werden
Rechtstipp: Arbeitsrecht - Verstoß gegen die Datenschutzverordnung bringt kein Geld
Hat ein Mann rund ein Jahr lang bei einem Immobilienunternehmen gearbeitet, und verlangt er nach seinem Ausscheiden vom ehemaligen Arbeitgeber Auskunft über gespeicherte Daten (nach der Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO), so kann er keinen Schadenersatzanspruch gelten machen (hier verlangte er 10.000 €), wenn sein Auskunftsanspruch nicht fristgerecht und auch (zunächst) inhaltlich nicht ausreichend bedient wird. Allein ein Verstoß gegen die Vorschriften der DSGVO können keinen Anspruch auf Geldentschädigung begründen. (LAG Düsseldorf, 3 Sa 285/23)