Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Rechtstipp: Arbeitsrecht - Unregelmäßige...

Rechtstipp: Arbeitsrecht - Unregelmäßige Nachtarbeit darf anders bezahlt werden als regelmäßige

05.06.2024

Ein Tarifvertrag darf vorsehen, dass es für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Zuschlag geben darf als für regelmäßige. Es liege darin kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes vor. Ist die ungleiche Bezahlung sachlich begründet, so darf sie umgesetzt werden. In dem konkreten Fall ging es darum, die höhere Belastung für Beschäftigte auszugleichen, die wegen unregelmäßiger Nachtarbeit einer schlechteren Planbarkeit ausgesetzt sind. (BAG, 10 AZR 108/21)

Mit Freunden teilen