Steuertipp: Änderung im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft
Steuertipp: Neue Düsseldorfer Tabelle für 2025 - Änderungen wegen Kindergelderhöhung
Rechtstipp: Arbeitsrecht - Nur bei ernsthaften Zweifeln darf ein Detektiv die "AU" prüfen
Meldet sich ein Arbeitnehmer (für mehrere Wochen) krank, weil er auf einer Treppe gestolpert sei und sich am Fuß verletzt habe, so darf der Arbeitgeber ihn auch dann nicht heimlich von einem Privatdetektiv beobachten lassen, wenn er vermutet, dass der Mitarbeiter (mit dem er schon längere Zeit im Clinch liegt) die Arbeitsunfähigkeit nur »vortäuscht«. Stellt die Detektei fest, dass der Mitarbeiter zwar humpelt, jedoch »vermeintlich schwere Gegenstände trägt«, so ist das kein Grund für eine Kündigung. Denn Arbeitgeber dürften nur dann eine Detektei einschalten, wenn ernstlich begründete Zweifel an der Richtigkeit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestehen und wenn sich diese Zweifel nicht mit milderen Mitteln aufklären lassen«. Der Arbeitgeber hätte den Beschäftigten zunächst anhören müssen. Wegen der heimlichen Überwachung musste der Arbeitgeber dem Mitarbeiter 1.500 Euro Schadenersatz zahlen. (BAG, 8 AZR 225/23) – vom 25.07.2024