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Rechtstipp: Arbeitsrecht - Mit Fotos von Ehemaligen nicht zu lange weiterwerben
Ein ehemaliger Mitarbeiter einer Werbetechnikfirma kann von seinem Ex-Arbeitgeber eine Entschädigungszahlung verlangen, wenn der Fotos und Videos vom ausgeschiedenen (und inzwischen bei einem Konkurrenten arbeitenden) Mitarbeiter weiterhin veröffentlicht und damit für sein Unternehmen wirbt. Kommt der Ex-Chef der mehrfachen Aufforderung, das einzustellen, erst nach mehr als neun Monaten nach, so muss er zahlen - hier in Höhe von 10.000 Euro. Dem Arbeitnehmer wurde vom neuen Arbeitgeber »Illoyalität« unterstellt, was ihn in seinem beruflichen Weiterkommen gehindert habe. Die Entschädigung müsse derart hoch sein, um »tatsächlich eine Wirkung zu erzielen«. (LAG Baden-Württemberg, 3 Sa 33/22)