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Rechtstipp: Arbeitsrecht - Kopftücher an der Gepäckkontrolle verschärfen Konflikte nicht per se

16.03.2026

Auch wenn eineLuftsicherheitsassistentin ein religiöses Kopftuch trägt, darf sie an derPassagier- und Gepäckkontrolle eines Flughafens arbeiten. Bewirbt sich eineFrau auf eine solche Stelle und wird sie nur wegen des Kopftuchs abgelehnt, soist das eine unzulässige Benachteiligung wegen ihrer Religion. Die Frau kanneine Entschädigungszahlung wegen Diskriminierung verlangen (hier gab es 3.500€). Es sei nicht bewiesen, dass religiöse Symbole konfliktreiche Situationen anKontrollstellen verschärfen würden. Es gebe keine objektiven Anhaltspunktedafür. (BAG, 8 AZR 49/25) - vom 29.01.2026

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