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Rechtstipp: Arbeitsrecht - Headhunter-Kosten gehen auf Arbeitgebers Deckel

25.09.2023

Hat ein Headhunter eine Provision für die Vermittlung eines Arbeitnehmers erhalten (hier: 4.500 €), so kann der Arbeitgeber, der den Personaldienstleister engagiert hatte, nicht einen Teil der Vermittlungsgebühren vom Arbeitnehmer erstattet verlangen, wenn der Mitarbeiter bereits nach zwei Monaten innerhalb der Probezeit fristgerecht schon wieder kündigt. Das gelte auch dann, wenn das im Arbeitsvertrag so unterschrieben worden ist. (Dort stand, dass „Arbeitnehmer verpflichtet seien, dem Arbeitgeber die gezahlte Vermittlungsprovision zu erstatten, wenn das Arbeitsverhältnis nicht über 14 Monate hinaus fortbesteht und das vom Arbeitnehmer ausgeht. Eine solche „Abwälzungsklausel“ benachteiligt die Arbeitnehmer „entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen“. Arbeitgeber haben „grundsätzlich das unternehmerische Risiko dafür zu tragen, dass sich von ihm getätigte finanzielle Aufwendungen für die Personalbeschaffung „lohnen“. Andernfalls liege eine Beeinträchtigung der Arbeitnehmer auf das Recht zur freien Berufswahl vor. (BAG, 1 AZR 265/22)

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