Vorheriger Artikel
Steuertipp: Nur ein bisschen verfassungswidrig gibt es (eigentlich) nicht
Vorheriger Artikel
Steuertipp: Spekulationssteuer - Wenn das Kindergeld wegfällt, kann auch die Steuerfreiheit wegfallen
Rechtstipp: Arbeitsrecht - Ein Haustarifvertrag muss auch durchgeführt werden
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass einer Gewerkschaft ein „schuldrechtlicher Anspruch auf Durchführung" eines zwischen den Parteien geschlossenen Haustarifvertrags gegen den Arbeitgeber zusteht. Dieser Anspruch kann durch Leistungsklage geltend gemacht werden und ist auf die bei dem Arbeitgeber beschäftigten Mitglieder der Gewerkschaft begrenzt (die allerdings namentlich nicht genannt werden müssen). In dem konkreten Fall ging es um „pauschalierte Tagesreporter“, die eine Bezahlung nach Honorarkennziffern durchsetzen konnten. (BAG, 4 AZR 403/20)