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Rechtstipp: Arbeitsrecht - Der Personalrat muss über Vorbeschäftigungszeiten informiert werden
Wird ein wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule über einen Zeitraum von mehreren Jahren befristet beschäftigt, und wird der Personalrat bei einer erneuten Verlängerung des Arbeitsvertrages nicht ausreichend über die Vorbeschäftigungszeiten informiert, so ist die weitere Befristung unwirksam. Wurden zwar die Dauer und der Grund für die aktuelle Befristung genannt, nicht jedoch die Zeiten der Vorbeschäftigung, so ist eine weitere Befristung nicht möglich. (LAG Düsseldorf, 14 Sa 526/23)