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Rechtstipp: Arbeitsrecht - Der Arbeitgeber darf auf "2G" bestehen...
Hat eine Künstlerin mit einer Veranstaltungsgesellschaft Arbeitsverträge für Proben und Auftritte in einem Musical abgeschlossen, so kann der Arbeitgeber diese Verträge wieder fristgerecht kündigen, wenn sich herausstellt, dass die Künstlerin eine Corona-Schutzimpfung ablehnt. Es gehöre zur unternehmerischen Freiheit, das "2G-Modell" als allgemeingültiges Anforderungsprofil für alle Arbeitsplätze im Betrieb durchzusetzen. Es reiche nicht aus, wenn die Frau vorschlägt, täglich einen Testnachweis vorzulegen. Auch könne nicht verlangt werden, dass der Arbeitgeber ein anderes Schutzkonzept wähle, weil das einen höheren Kosten- und Personalafwand verursachen würde. (LAG Berlin-Brandenburg, 17 Ca 11178/21)