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Rechtstipp: Arbeitsrecht - Betriebsratstätigkeit führt nicht zur "Entfristung"
Ist ein Arbeitnehmer befristet beschäftigt, und wird er in den Betriebsrat gewählt, so muss das nicht zwangsläufig dazu führen, ihn nach Ablauf der Befristung weiter zu beschäftigen. Tut der Arbeitgeber das nicht, so liegt nicht zwingend eine Benachteiligung des Arbeitnehmers vor. Dafür brauche es schon konkrete Anhaltspunkte. Kann der Beschäftigte nicht belegen, dass er nur deswegen nicht »entfristet« wurde, weil er Betriebsratsmitglied geworden ist, so behält das Beschäftigungsverhältnis seine Befristung. Macht der Arbeitgeber plausibel klar, dass er mit der Arbeitsleistung und dem persönlichen Verhalten des Mannes nicht zufrieden gewesen ist, und die Betriebsratstätigkeit keine Rolle bei der Entscheidung gespielt hat, so bleibt es bei der Befristung. (BAG, 7 AZR 50/24) - vom 18.06.2025