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Rechtstipp: Verwaltungsrecht: Grundschul-Lärm ist keine "schädliche Umwelteinwirkung"
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Steuertipp: Sonderausgaben - Weitergeleitete Zahlungen an den Förderverein sind abziehbar
Rechtstipp: Arbeitsrecht - Bei langer Krankheit können Ärzte zur Aussage gebeten werden
Ist ein Arbeitnehmer wegen unterschiedlicher Erkrankungen insgesamt mehr als sechs Wochen lang arbeitsunfähig krank, so muss er nachweisen, dass es sich tatsächlich um verschiedene Erkrankungen handelt. Dazu kann der Arbeitgeber verlangen, dass ihm alle relevanten Daten der einzelnen zur Arbeitsunfähigkeit führenden Erkrankungen offengelegt werden. Auch könne gefordert werden, dass die Ärzte des Beschäftigten von ihrer Schweigepflicht entbunden werden. Weder das Grundgesetz noch EU-Recht werden dadurch verletzt. (BAG, 5 AZR 93/22)