Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Rechtstipp: Arbeitsrecht - Auch ein Vors...

Rechtstipp: Arbeitsrecht - Auch ein Vorstand von ver.di darf nicht allzu große Töne spucken

16.04.2025

Wirft ein Vorstandsmitglied einer ver.di-Betriebsgruppe seinem Arbeitgeber (hier einer Universität) vor, "tarifwidrig, mitbestimmungsfeindlich und antidemokratisch" zu handeln und dadurch "den Rechtsruck und den Aufstieg der AFD" zu befördern, so kann er sich nicht gegen eine Abmahnung wehren, die ihm die Universität ausspricht. Das gelte jedenfalls dann, wenn er für die Vorwürfe keinerlei Anhaltspunkte liefern kann. Es handelt sich dann nicht mehr um eine Meinungsäußerung, sondern um eine "nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckte Schmähkritik", durch die die Treue- und Loyalitätpflicht im Arbeitsverhältnis verletzt worden ist. (ArG Berlin, 58 Ca 4568/24) - vom 05.12.2024

Mit Freunden teilen