Rechtstipp: Arbeitsrecht - Auch ein Theaterintendant kann persönlich abhängig sein
Auch wenn einTheaterintendant durch einen Vertrag weitgehende gestalterische Freiheiten unddie künstlerische Verantwortung besitzt, kann er vor dem Arbeitsgericht klagen,wenn er sich gegen eine fristlose Kündigung wehrt, die ihm die Stadt (dieTräger des Theaters ist) ausgesprochen hat. Er sei als Arbeitnehmer zuqualifizieren, da er trotz durchaus erheblicher Freiheiten wesentlichenWeisungen des Oberbürgermeisters unterlag und in die arbeitsteiligeOrganisation des Theaters eingebunden war. Er hatte eine persönlicheAbhängigkeit. (BAG, 9 AZB 3/25) - vom 02.12.2025