Vorheriger Artikel
Steuertipp: Nach Übergang in eine GmbH ist der IAB rückgängig zu machen
Vorheriger Artikel
Steuertipp: Die Energiepreispauschale muss "öffentlich" eingefordert oder -geklagt werden
Rechtstipp: Arbeitsrecht - Auch ein eigener Mitarbeiter darf vom MDK begutachtet werden
Ist ein Mitarbeiter als Systemadministrator beim Medizinischen Dienst Krankenkasse (hier Nordrhein) tätig, und ist er monatelang arbeitsunfähig krank, so darf der Medizinische Dienst - auch wenn er gleichzeitig der Arbeitgeber ist - ein Gutachten über den Mitarbeiter erstellen. Dazu darf eine Ärztin des Medizinischen Dienstes den Hausarzt des Beschäftigten kontaktieren. Die gesetzliche Krankenkasse des Mannes, die ihm nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (nach 6 Wochen) Krankengeld zahlt, darf ein solches Gutachten zur Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit des Mannes einfordern. (BAG, 8 AZR 253/20)